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   OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17   

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https://dejure.org/2017,45616
OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17 (https://dejure.org/2017,45616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2017 - 3 Ws 371/17 (https://dejure.org/2017,45616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2017 - 3 Ws 371/17 (https://dejure.org/2017,45616)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
    Jedoch ist das Erkenntnisverfahren in wesentlich besserer Weise dazu geeignet, durch das auf der Grundlage der umfassenden Aufklärungspflicht und des Strengbeweises gewonnene Urteil für alle am Vollstreckungsverfahren Beteiligten mit der erforderlichen Verbindlichkeit festzustellen, dass der Untergebrachte eine weitere rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, die symptomatisch auf seinen die Schuldunfähigkeit begründenden Zustand zurückzuführen ist und seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit widerspiegelt (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-R 2017, 170).

    Gleichzeitig begründet ein die Unterbringung erneut anordnendes Urteil auch die erforderliche Legitimation dafür, wegen der weiteren vom Untergebrachten begangenen Tat den Vollzug der Maßregel gegebenenfalls in seinem Sicherungsaspekt zu verschärfen sowie die Unterbringungsdauer zu verlängern und damit den wegen dieser Taten entstandenen staatlichen Anspruch auf zwangsweise Besserung und/oder Sicherung des Untergebrachten durchzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218).

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
    Solche Straftaten drohen von der Beschwerdeführerin derzeit nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. hierzu BT-Drucksache 18/7244, S. 33; BGH, Urteil vom 23.11.2006, 2 StR 108/16, juris, Rn. 12; Beschluss vom 22.02.2011, 4 StR 635/10, juris, Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 05.10.2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rn. 21).
  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
    Solche Straftaten drohen von der Beschwerdeführerin derzeit nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. hierzu BT-Drucksache 18/7244, S. 33; BGH, Urteil vom 23.11.2006, 2 StR 108/16, juris, Rn. 12; Beschluss vom 22.02.2011, 4 StR 635/10, juris, Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 05.10.2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rn. 21).
  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
    Solche Straftaten drohen von der Beschwerdeführerin derzeit nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. hierzu BT-Drucksache 18/7244, S. 33; BGH, Urteil vom 23.11.2006, 2 StR 108/16, juris, Rn. 12; Beschluss vom 22.02.2011, 4 StR 635/10, juris, Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 05.10.2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rn. 21).
  • BGH, 12.08.2015 - StB 6/15

    Entscheidung über die Reststrafenaussetzung ohne Anhörung des Verurteilten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
    Diese Möglichkeit besteht im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB nicht, wenn sich der Untergebrachte weigert, an der Anhörung teilzunehmen; auch wenn das Gesetz in §§ 463 Abs. 1, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO die mündliche Anhörung des Verurteilten bzw. Untergebrachten zwingend vorschreibt, kann das Gericht eine Anhörung gegen dessen Willen nicht erzwingen (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 6/15, juris).
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 629/16

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
    Jedoch ist das Erkenntnisverfahren in wesentlich besserer Weise dazu geeignet, durch das auf der Grundlage der umfassenden Aufklärungspflicht und des Strengbeweises gewonnene Urteil für alle am Vollstreckungsverfahren Beteiligten mit der erforderlichen Verbindlichkeit festzustellen, dass der Untergebrachte eine weitere rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, die symptomatisch auf seinen die Schuldunfähigkeit begründenden Zustand zurückzuführen ist und seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit widerspiegelt (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-R 2017, 170).
  • KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17

    Maßregelvollstreckung: Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
    Die Erledigung der Maßregel hängt daher nicht von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose ab (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 33, KG Berlin, Beschluss vom 21.02.2017 - 5 Ws 44/17, juris; Senat, Beschluss vom 27.06.2017 - III-3 Ws 234/17).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
    Die Erledigung der Maßregel hängt daher nicht von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose ab (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 33, KG Berlin, Beschluss vom 21.02.2017 - 5 Ws 44/17, juris; Senat, Beschluss vom 27.06.2017 - III-3 Ws 234/17).
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
    Gleichzeitig begründet ein die Unterbringung erneut anordnendes Urteil auch die erforderliche Legitimation dafür, wegen der weiteren vom Untergebrachten begangenen Tat den Vollzug der Maßregel gegebenenfalls in seinem Sicherungsaspekt zu verschärfen sowie die Unterbringungsdauer zu verlängern und damit den wegen dieser Taten entstandenen staatlichen Anspruch auf zwangsweise Besserung und/oder Sicherung des Untergebrachten durchzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218).
  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 3 Ws 498/17

    Einstweilige Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; dringender Tatverdacht;

    Auf die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hob der Senat mit Beschluss vom 5. September 2017 (III-3 Ws 371/17) den Beschluss des Landgerichts Paderborn vom 7. Juli 2017 auf und erklärte die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund des Urteils des Landgerichts Bielefeld 22. November 2005 mit Wirkung zum 5. Dezember 2017 für erledigt.
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